Sehr geehrte Kunden des Gebäudereiniger-Handwerks,
mit Wirkung ab 1. Juli 2007 wird das
Gebäudereiniger-Handwerk in den Geltungs- und Schutzbereich des
Arbeitnehmer-Entsendegesetzes aufgenommen. Ziel des Gesetzes ist der
Schutz des Marktes sowie der Betriebe und seiner Beschäftigten vor
einem unfairen Wettbewerb durch rechtswidrige Tarifunterschreitung
inländischer oder ausländischer Anbieter von
Reinigungsdienstleistungen.
Der Schutz wird dadurch erreicht, dass die zwingende
Geltung der Tarifverträge des Gebäudereiniger-Handwerks sich nicht
nur wie bisher auf inländische Betriebe erstreckt, sondern auch
ausnahmslos für Reinigungsdienstleistungen ausländischer Anbieter
auf dem deutschen Markt gilt.
Neu ist ferner, dass die Einhaltung der
Tarifverträge staatlich kontrolliert wird. Die Kontrolle obliegt den
Zollbehörden, hier speziell der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS).
Die Ermittlungsbeamten der FKS erhalten durch das Entsendegesetz
Befugnisse, die auch für den Kunden von Bedeutung sind:
Die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
(FKS) führen verdachtsunabhängige Prüfungen durch. Dabei wird
kontrolliert, ob
• Sozialleistungen nach dem SGB III zu Unrecht
bezogen
werden,
• bei ausländischen Arbeitnehmern die erforderlichen
Arbeitsgenehmigungen vorliegen,
• ausländische Arbeitnehmer nicht zu ungünstigeren
Arbeitsbedingungen als vergleichbare deutsche
Arbeitnehmer beschäftigt werden,
• Arbeitgeber ihren Meldepflichten nachkommen und
• die Arbeitsbedingungen nach dem Arbeitnehmer-
Entsendegesetz eingehalten werden.
Es muss betont werden, dass eine Prüfung durch
die FKS aufgrund ihres gesetzlichen Kontrollauftrags als
Routineprüfung erfolgt und nicht, weil gegen Ihren
Reinigungsdienstleister der Verdacht besteht, gegen die Vorschriften
des Entsendegesetzes zu verstoßen.